

Insolvenzrecht und operative Unternehmenssanierung
480 Mio. €
restrukturiertes Verbindlichkeitsvolumen
34
erfolgreich geführte Schutzschirmverfahren
< 24 Std.
Reaktionszeit zur Haftungsprüfung
Sanierungsrecht schützt unternehmerische Substanz
Wir analysieren Krisenindikatoren taggenau, wenden persönliche Organhaftung von Geschäftsführern ab und erhalten Betriebe durch strukturierte Verfahrensarchitektur.
Instrumente präventiver Sanierung
Drei spezialisierte Rechtsrahmen zur operativen Unternehmensstabilisierung und Absicherung der Organe vor akuter Zahlungsunfähigkeit.
StaRUG-Restrukturierung
Eigenverwaltung und Schutzschirm
Geschäftsführer-Haftungsschutz
Vorinsolvenzliche Sanierungspläne zur konsensualen oder mehrheitlichen Schuldenbereinigung mit Gläubigern ohne öffentliche Verfahrensbekanntmachung.
Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs unter voller Regie der bestehenden Geschäftsleitung mit gerichtlich bestelltem Sachwalter.
Laufende Überwachung der Insolvenzreife zur lückenlosen Vermeidung persönlicher zivil- und strafrechtlicher Zahlungsverbote nach § 15b InsO.
Wir analysieren Ihre Haftungsrisiken und Restrukturierungsoptionen diskret binnen 24 Stunden.
